Praxis für Psychotherapie und Prävention - Verena Krüger
 
 

Ablauf und Kosten

Meine Praxis ist an die kassenärztliche Versorgung angeschlossen (Kassenärztliche Vereinigung Westfalen Lippe). Das bedeutet, dass die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Praxis von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Da dieser Versorgungsauftrag beinhaltet, dass ich eine bestimmte Anzahl gesetzlich krankenversicherter Patienten psychotherapeutisch versorge, behandle ich aktuell weder Privatversicherte noch Selbstzahler.

Wir vereinbaren zunächst 1-3 Sprechstundentermine, in denen abgeklärt wird, ob eine ambulante Psychotherapie indiziert ist. Wenn dies der Fall ist, folgen bis zu 4 sogenannte probatorische Sitzungen. In diesen Sitzungen erfolgt unter anderem die Diagnostik und Auftragsklärung. Zudem bieten diese Sitzungen die Möglichkeit eines gegenseitigen Kennenlernens, sodass dann gemeinsam entschieden werden kann, ob eine therapeutische Arbeit miteinander möglich und sinnvoll ist. 

Nach diesen probatorischen Sitzungen erfolgt die Beantragung einer Psychotherapie bei der Krankenkasse. Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden bei einer Genehmigung des Therapieantrags in voller Höhe von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen.

Alle Informationen zur Vereinbarung eines Erstgesprächstermins finden Sie unter dem Punkt Termine.